AGB

AGB für die Nutzung der Jobbörse www.job-pig.de.

Stand 08.07.2019

I. Allgemeines  Die ITJ Internet UG (haftungsbeschränkt) betreibt unter der Domain www.job-pig.de, eine Online Jobbörse. Diese AGB regeln die Geschäftsgrundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Nutzung der Jobbörse zwischen der ITJ Internet UG (haftungsbeschränkt) als Auftragnehmer und den stellenveröffentlichenden Unternehmen als Auftraggeber.  Abweichende AGB erlangen keine Geltung.

 II. Vertragsabschluss und Laufzeit 

1. Ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt nach Ablauf der kostenlosen, 30 tägigen Probenutzung der Jobbörse und Weiternutzung der Möglichkeit zur Erstellung von Online Stellenangeboten auf der Jobbörse des Auftragnehmers zustande. Alternativ kann die Stellenveröffentlichung auch komplett kostenfrei angeboten werden. Ersichtlich wird das durch die Menüführung auf der Webseite. Der Vertragsabschluss wird durch die vom System automatisch erstellte und mit dem Beginndatum der kostenpflichtigen Nutzung versehene, digitale Rechnung dokumentiert. Die Rechnung wird an die vom Auftraggeber in seinen Stammdaten hinterlegte Rechnungsemailadresse versendet. Je nachdem, welche Nutzungsdauer der Auftraggeber gewählt hat, wird so die weitere Möglichkeit zur Stellenveröffentlichung über die Jobbörse gewährt. Die Laufzeiten für die als sog. Jobflatrate bezeichneten Buchungszeiträume betragen 1, 3, 6 und 12 Monate. Die aktuell gültigen Preise werden auf der Jobbörse unter „Weitere Informationen“ angezeigt, wenn keine kostenfreie Nutzung möglich ist.

2. Die gebuchte Jobflatrate endet mit Ablauf der gebuchten Dauer automatisch.

III. Nutzung der Jobbörse und Referenzbenennung 

1. Der Auftraggeber muss auf der Seite ein Nutzerkonto erstellen und die im geschützten Nutzerbereich abgefragten Angaben zu seinem Unternehmen und der das Konto erstellenden Person hinterlegen. Dabei versichert der Auftraggeber,  alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtes einzuhalten. Das gilt unabhängig davon, ob eine kostenfreie Nutzung möglich ist oder eine sog. „Jobflaterate“ gebucht werden muss. Ohne Nutzerkonto können keine Stellenangebote hinterlegt werden.  

2. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und ist verpflichtet, den Auftragnehmer über Änderungen seiner Unternehmensdaten unverzüglich zu informieren. Pseudonyme, Künstlernamen, Nicknames usw. dürfen nicht als Firmenname verwendet werden. Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus oder Crawlers), sind dem Unternehmen verboten und können Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers nach sich ziehen. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, die Registrierung des Unternehmens, bzw. dessen Eingaben unverzüglich zu löschen.

3. Der Auftraggeber kann in seinem Nutzerkonto eigene Stellenanzeigen erfassen, die dann für den Zeitraum der gebuchten Flatrate auf der Jobbörse angezeigt werden. Diese sollen mit einem Logo des Unternehmens des Auftraggebers versehen sein und die im System abgefragten Kontaktdaten enthalten. Hinsichtlich der textlichen Ausgestaltung ist der Auftraggeber frei, sollte sich aber ggfs. an den in FAQ der Jobbörse hinterlegten Hinweisen oder den AGB orientieren.  Geltendes Recht ist bei der Formulierung zu beachten.

4. Der Auftraggeber ist im gebuchten Nutzungszeitraum von der Anzahl der Stellenanzeigen her grundsätzlich nicht beschränkt. Die Parteien sind sich aber darüber einig, dass in Fällen von Auftraggebern mit verschiedenen regionalen Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder mehreren HR Service Abteilungen, pro Niederlassung eine separate Nutzungserlaubnis und Flatrate gebucht werden muss. Das ist auch aus dem Grund zielführend, damit in den Stellenanzeigen immer der regional und fachlich richtige Ansprechpartner aufgeführt ist. Verschiedene Ansprechpartner für bestimmte Stellen oder unterschiedliche Niederlassungen, wie Abteilungen, benötigen also jeweils einen eigenen Zugang zur Jobbörse und eine eigene Flatratebuchung, wenn nicht die kostenfreie Veröffentlichung auf der Webseite ausdrücklich möglich ist.

5. Die Nutzung der Jobbörse durch Unternehmen, welche zum Auftragnehmer im Wettbewerb stehen, ist ohne Genehmigung unzulässig.

6. Mit der Registrierung und dem Abschluss des Nutzungsvertrages gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, es in jedweder Form gegenüber Dritten als “Referenzunternehmen” auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Der Auftraggeber kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen.

VI. Haftung des Auftraggebers für Inhalte 

1. Die Erstellung und Freigabe eines Unternehmensprofils ist obligatorisch zur Nutzung der Jobbörse. Pflichtbestandteile des Firmenprofils sind Name, Firmierung, Anschrift des Unternehmens, Nennung eines Ansprechpartners sowie mindestens eine Emailadresse. Dies dient dem Schutz der Jobsuchenden vor unseriösen Unternehmensprofilen sowie der Schaffung einer einheitlichen Vertragsgrundlage.

2. Der Auftraggeber haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die er veröffentlicht oder zur Veröffentlichung (insbesondere bei “Referenzbenennung”) zur Verfügung stellt und die Setzung von Hyperlinks. Hierbei hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht das AGG, die DSGVO, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich vor, von dem Auftraggeber eingestellte beziehungsweise an den Auftragnehmer zur Einstellung überlassene Texte oder Bilder zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Pflicht zur Prüfung der eingestellten Inhalte durch den Auftragnehmer besteht jedoch ausdrücklich nicht.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und dem Auftragnehmer die entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Auftraggeber stellt insbesondere den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veröffentlichung seiner Inhalte auf der Jobbörse erwachsen. 4. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Ablehnung beziehungsweise Sperrung von Inhalten berechtigt, wenn die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen, so etwa wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten, unzumutbar ist.

V. Geistige Schutzrechte 

1. An der Zusammenstellung der Inhalte auf der Jobbörse www.job-pig.de steht dem Auftragnehmer das alleinige Urheberrecht zu. Die Rechte des Unternehmens beschränken sich auf die Einstellung von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

2. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an Texten und Bildern, welche in die Jobbörse eingestellt wurden, ein unentgeltliches, auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses begrenztes, einfaches Nutzungsrecht. Desweiteren weisen wir darauf hin, das die Inhalte also die Texte und Bilder (Logos) durch das Teilen (die Veröffentlichung) auf und mit Facebook, twitter, etc. auf sozialen Netzwerken angezeigt werden können.

3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den eingestellten Inhalten, diese ihm das Recht übertragen haben, die oben genannte Lizenz zu übertragen und zu nutzen. Andernfalls müssen die Inhalte der entsprechenden Stellenanzeigen durch den Auftraggeber angepaßt oder dürfen auf der Jobbörse nicht veröffentlich werden. 

VI. Betrieb und Inhalte der Jobbörse

1. Dem Auftraggeber wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Jobbörse und die Eingabe eigener Stellenangebote gegeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der auf der Jobbörse eingestellten Inhalte und Daten und veröffentlicht nur die durch den Auftraggeber  selbst erfaßten Inhalte als Stellenanzeigen auf der Jobbörse ohne Inhaltskontrolle.

2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Anzahl der Jobsuchenden, deren Qualifikationen oder dafür, dass die Bewerbungen der Kandidaten den Vorstellungen des Unternehmens entsprechen oder überhaupt Bewerbungen eintreffen.

3. Eine Bewerbung auf Stellenanzeigen erfolgt durch Weiterleitung des Interessenten auf die Karriereseite der firmeneigenen Homepage bzw. auf die vom Unternehmen für einzelne Stellenausschreibungen hinterlegten Links zum firmeneigenen Karriere-/Bewerbungssystem oder durch Verweis auf eine zur Verfügung gestellte Email-Adresse des inserierenden Auftraggebers. Dem Auftragnehmer ist es somit nicht möglich, im Falle falscher Angaben der sich bewerbenden Personen, die wahre Identität dieser Bewerbenden aufzuklären. Der Auftragnehmer gewährleistet daher nicht die tatsächliche Identität der Bewerber oder anderer Unternehmen und die Richtigkeit der von ihnen getätigten Angaben.

4. Der Auftragnehmer bemüht sich, den Betrieb der Jobbörse möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Jobbörse herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Jobbörse wird daher nicht übernommen.

5. Der Auftragnehmer bietet die Verbreitung der Anzeigen per sog. MultiPosting Verfahren an und behält sich diese für jedes Jobangebot von Auftraggebern auch vor. Dabei kann die Sichtbarkeit der erfaßten Stellenanzeigen dadurch erhöht werden, daß diese neben der Veröffentlichung auf www.job-pig.de auch auf anderen Jobbörsen veröffentlicht werden. Diese Verbreitung erfolgt ohne Zutun oder Steuerungsmöglichkeit des Auftraggebers, dient aber dessen Interesse an einer möglichst hohen Sichtbarkeit der Stellenanzeigen in digitalen Medien.  Der Auftraggeber stimmt durch die kostenfreie Nutzung der Jobbörse und den Vertragsabschluss über eine kostenpflichtige Laufzeitnutzung der Verbreitung seiner veröffentlichten Daten über Stellenanzeigen in sozialen Netzwerken und auf Partnerwebseiten zu. Da der Auftragnehmer seine Anzeigen auf verschiedene technische Arten, z.B. per XML Datei seinen Partnernetzwerken zur Verfügung stellt, übernimmt er aber keine Garantie dafür, dass die Anzeigen auf anderen Jobbörsen auch tatsächlich geschaltet werden. Geschuldet ist insofern immer nur die Veröffentlichung auf der Jobbörse des Auftragnehmers.

6. Der Auftragnehmer garantiert keine Verfügbarkeit des Dienstes in der Zukunft und ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Jobbörse zu verändern oder seine Dienste einzustellen. Hierüber wird das Unternehmen zuvor auf der Jobbörse informiert.

7. Der Auftragnehmer behält sich jederzeit vor, bestimmte Konten von Auftraggebern zu sperren oder zu löschen. Der Auftraggeber wird über die Sperrung seines Accounts und die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch den Auftragnehmer benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht innerhalb von 14 Tagen, oder kann sich der Auftraggeber nicht entlasten, so ist der Auftragnehmer zur Löschung der eingestellten Inhalte und Daten und zur endgültigen Aufhebung der Registrierung oder zur Erteilung eines neuen Passwortes berechtigt. Gleiches gilt für objektiv als SPAM identifizierte User Accounts. Diese können vom Auftragnehmer ohne weitere Benachrichtigung gelöscht werden, wenn sie die inhaltlichen Grundvoraussetzungen für eine Nutzung der Datenbank, insbesondere die unvollständige Angabe von Formierungen und Nutzerdaten im Unternehmensprofil nicht erfüllen.

8. Auf Verlangen des Auftraggebers können einzelne Einträge von registrierten Auftraggebern durch den Auftragnehmer geändert oder ganz gelöscht werden. Soweit eine Löschung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht möglich sein sollte, wird der Datensatz bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist gesperrt, d.h. die Daten sind von einer weiteren Nutzung ausgenommen.

VII. Haftung 

1. Der Auftragnehmer schuldet lediglich die im Rahmen dieser AGB definierte Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf seiner Jobbörse und keinen hiermit im Zusammenhang stehenden Erfolg wie eine bestimmte Reichweite der Stellenanzeige, den tatsächlichen Eingang von Bewerbungen oder sonstige Reaktionen. 

2. Der Auftragnehmer haftet, soweit nicht in den AGB oder Nutzungsbestimmungen ein anderes bestimmt ist, daher nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für den Auftragnehmer, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.

3. Vom Ausschluss nicht erfasst sind vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten), sowie Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden (ausgeschlossen sind demnach z.B. Geschäftserwartungen, erhoffte Einsparungen etc.) begrenzt.

5. Wenn keine Ausnahmen vorliegen, ist die Haftung des Auftragnehmers auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Sofern Auftraggeber und natürliche Personen untereinander Verträge aufgrund der in der Jobbörse veröffentlichten Stellenanzeigen abschließen, ist der Auftragnehmer hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung des Auftragnehmers im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten ist daher ausgeschlossen. Genauso hat der Auftragnehmer den Auftraggeber nicht von Ansprüchen Dritter, die sich aus den durch den Auftraggeber selbst erfaßten Stellenanzeigen ergeben können, frei zu stellen. Der Auftraggeber haftet insbesondere für Ansprüche aus dem AGG oder der DSGVO in jedem Fall selbst und ausschließlich. 

VIII. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Auftraggeber vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Auftraggeber steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

IX. Sonstiges 

1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Jobbörse finden diese AGB sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung. Etwaigen entgegenstehenden AGB des Unternehmens wird hiermit widersprochen.

2. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers wird Vertragsbestandteil. Auf Verlangen teilt der Auftragnehmer den Auftraggebern unverzüglich und unentgeltlich entsprechend des geltenden Rechts mit, ob und welche persönlichen Daten über sie gespeichert sind. Soweit gewünscht erfolgt die Auskunft auf elektronischem Weg. Auf Verlangen des Unternehmens können die Einträge gelöscht und gegenüber einer weiteren Verwendung widersprochen werden.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail gewahrt.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.